Eg Pens

Messdienst

Ausschlaggebend für die Messung sind die Normen der Beschlüsse AEEG Nr. 348/07 und  AEEG Nr. 88/07 (Art. 3 und 4 des Anhangs A). Diese Bestimmungen sehen unterschiedliche Modalitäten hinsichtlich Installierung und Instandhaltung des Messgeräts seitens reiner Produzenten und solcher, welche die Energie zum Teil abgeben oder tauschen, vor.

Der reine Produzent, welcher nur die Leistung entnimmt, die  benötigt wird, damit die Produktionsapparate (Hilfsdienste), funktionieren,  hat für Installierung und Instandhaltung des Messgeräts aufzukommen. Der Netzbetreiber ist angehalten, die Erhebung, Registrierung und Validierung der Messdaten vorzunehmen. Im Falle des reinen Produzenten, der an das  Verteilernetz angeschlossen ist, ist der Netzbetreiber der Verteiler.

Aus Gründen der Qualität und der Sicherheit müssen die Messgeräte, welche zwecks Anschluss an unser Netz installiert werden, von uns genehmigte Modelle sein. Der Produzent kann nach eigenem Ermessen entscheiden, den Verteiler für die Installierung und  die Instandhaltung der Messanlage zu beauftragen. In diesem Falle wird das Entgelt für den Dienst vom Verteiler festgelegt. Für Informationen über die Entgelte erhält man in unserem Büro Auskunft.

Wenn hingegen der Produzent die Energie teilweise abgibt oder tauscht, hat der Verteiler die Pflicht, das Messgerät zu installieren und instand zu halten und darüber hinaus auch die Erhebung, Registrierung und Validierung der Messdaten vorzunehmen.

Um in den Genuss der Unterstützungsmaßnahmen für die produzierte Energie zu gelangen, braucht der reine Produzent keine zusätzlichen Messapparaturen zu installieren. Auch wenn man die Unterstützung nur auf die produzierte Energie abzüglich jener für den Eigenbedarf erhält, genügt eine Messanlage.

In allen anderen Fällen muss, um in den Genuss der Unterstützungsmaßnahmen für die produzierte Energie zu gelangen, eine zweite Messanlage installiert werden.

Bis zu einschließlich 20 kW muss der Messdienst des zweiten Messgerätes (Installierung und Instandhaltung des Messgeräts, Erhebung, Registrierung und Validierung der Messdaten) vom Verteiler vorgenommen werden, in den anderen Fällen geht er zu Lasten des Produzenten.

Es  wäre auf jeden Fall vorzuziehen, dass die zu installierenden Messgeräte für die Messung der produzierten Energie unter den von der EG Pens genehmigten Modellen ausgewählt werden.

Über 20 kW kann der Produzent nach eigenem Gutdünken den Verteiler mit dem Messdienst der erzeugten Energie betrauen. In diesem Falle wird das Entgelt für den Dienst vom Verteiler festgelegt. Für Informationen über die Entgelte erhält man in unserem Büro Auskunft.

Entgelt für die Messung der in Niederspannung produzierten Energie
Entgelt für die Messung der in Mittelspannung produzierten Energie


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